Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der pvXchange Trading GmbH ("pvXchange" oder "Verkäufer"), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer angebotenen Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2. Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt pvXchange nicht an, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn pvXchange in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

1.3. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen pvXchange und dem Kunden.

1.4. Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

2. Vertragsabschluss

2.1. Vertragsangebote von pvXchange sind unverbindlich und freibleibend, soweit sie nicht anders bezeichnet sind. Verträge kommen erst durch die Auftragsbestätigung oder Ausführung der Bestellung durch pvXchange zustande.

2.2. Die im Online-Shop des Verkäufers dargestellten Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Die tatsächliche Beschaffenheit der Ware ergibt sich auch aus der dem Angebot und der Auftragsbestätigung beigefügten pvXchange Leistungsbeschreibung zum Weiterverkauf ("Leistungsbeschreibung").

2.3. Der Kunde kann das (Kauf-)Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab. Ferner kann der Kunde das (Kauf-)Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben.

2.4. Der Verkäufer kann das (Kauf-)Angebot des Kunden innerhalb von zehn Arbeitstagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert, oder
  • sofern Zahlung per Lastschrift angeboten wird und der Kunde sich für diese Zahlungsart entscheidet, indem er den Gesamtpreis vom Bankkonto des Kunden einzieht, wobei insoweit der Zeitpunkt maßgeblich ist, zu dem das Konto des Kundenbelastet wird.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.5. Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des Verkäufers eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.

2.6. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.

2.7. Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

2.8. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen, kann der Verkäufer bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

3. Preise; Zahlungsbedingungen

3.1. Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls gesondert berechnet.

3.2. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechsel¬kursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

3.3. pvXchange behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages Preissteigerungen im Bereich der Beschaffungskosten, sowie der Transport- und Abwicklungskosten eintreten. Dasselbe gilt entsprechend für Preissenkungen. Der auf dieser Grundlage angepasste Preis beruht auf derselben Kalkulationsgrundlage wie der ursprünglich vereinbarte und dient nicht der Gewinnsteigerung.

3.4. Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Dies gilt sowohl bei vollständiger Vorauszahlung als auch bei TeilVorauszahlung. Bei allen anderen Zahlungsarten ist der Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Frist ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen. Der Verkäufer behält sich ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

3.5. Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Zudem behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Kaufvertrag ohne vorherige Ankündigung zu beenden, sofern die Zahlung nicht innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsabschluss (Zugang der Auftragsbestätigung/ Vorauskasse-Rechnung) beim Verkäufer eingegangen ist. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer ausdrücklich anerkannt sind.

4. Liefer- und Versandbedingungen

4.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk oder Lager vereinbart (EXW, INCOTERMS 2010). Erfolgt die Lieferung von Waren auf dem Versandweg, so ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

4.2. Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung. pvXchange wird sich im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs bemühen die Liefertermine und Lieferfristen einzuhalten. Dies setzt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung unserer Vorlieferanten voraus. Die Fristbestimmung ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderweitigen Vereinbarung nicht derart wesentlich, dass das gesamte Geschäft mit der rechtzeitigen Lieferung steht oder fällt.

4.3. pvXchange ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

4.4. Auf Wunsch des Kunden bietet pvXchange den Transport der Kaufsache durch einen Dritten an. Der Transport wird in diesem Fall durch eine Transportversicherung abgedeckt, welche pvXchange für den Kunden abschließt. Die insoweit anfallenden Kosten für den Transport und die Versicherung trägt der Kunde; diese werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt.

4.6. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, kann pvXchange Ersatz des daraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen verlangen. Dies z.B. kann geschehen, weil der Kunde oder Endkunde des Kunden nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden oder Endkunden mit angemessener Frist angekündigt wurde. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung und eventuell anfallende weitere Kosten.

4.7. Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen. Die Mehraufwendung für die Lagerung von Solarkomponenten beträgt mindestens 12 Euro pro Palette / Monat. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Sache geht im Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der schuldhaften Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten auf den Kunden über.

4.8. Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen durch den Verkäufer setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

4.9. Lieferungen sind entgegenzunehmen, wenn sie unerhebliche Mängel aufweisen.

4.10. Wird die Ware vom Kunden zehn (10) Tage nach dem bestätigten Liefertermin ganz oder teilweise nicht abgenommen oder bei Lieferung auf Abruf, einschließlich des Abrufs von Teilmengen, nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Datum des bestätigten Verfügbarkeitstermins abgerufen, so ist der Verkäufer berechtigt, wahlweise die Bestellung des Kunden in die nächste Verfügbarkeit zu schieben, d. h. nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist ganz oder teilweise über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener, verlängerter Frist zu beliefern oder die Ware einzulagern und für jede angefangene Woche ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Auftragswertes zu verlangen oder nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren und eine Stornogebühr in Höhe von 10 % (zehn Prozent) des stornierten Auftragswertes zu verlangen. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten und/oder Versandkosten bleiben vorbehalten.

5. Höhere Gewalt

Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die - selbst wenn sie vorhersehbar waren - außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

7. Mängelhaftung / Gewährleistung

Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt:

7.1. Die Geltendmachung von Mängelrechten ist davon abhängig, dass der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

7.2. Als Beschaffenheit der Ware gelten grundsätzlich nur die Eigenschaften als vereinbart, die aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen, welche der Auftragsbestätigung beigefügt ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch pvXchange oder Dritte enthalten keine verbindliche Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit der Ware.

7.3. Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen der Instandsetzungsarbeiten an der Kaufsache vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.

7.4. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, steht dem Verkäufer ein Wahlrecht zwischen der Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache zu. Für den Fall der Nacherfüllung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeitskosten zu tragen, soweit die Kaufsache nicht nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

7.5. Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.

7.6. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden.

7.7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

7.8. Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.

7.9. Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht

  • für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
  • für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
  • für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie
  • für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB.

8. Schadensersatzhaftung

8.1. Die Haftung von pvXchange auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.2. Die in diesen Verkaufsbedingungen geregelten Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für:

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von pvXchange
  • oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von pvXchange beruhen;
  • für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von pvXchange oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von pvXchange beruhen.

9. Zurückbehaltung, Abtretung

9.1. Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrundeliegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.

9.2. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

10.2. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

10.3. Für den Fall, dass Teile dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sind, so werden die übrigen Klauseln hiervon nicht berührt.