Marktanalyse Oktober 2017 - Jetzt wird’s ungemütlich!

Preiswerte poly- und vor allem monokristalline Solarmodule sind zwar nach wie vor nicht in ausreichendem Maße verfügbar und daher schwer zu finden, aber das ist mit der Artikelüberschrift gar nicht gemeint – mehr dazu aber später. Die Preise sind im letzten Monat zwar nicht mehr gestiegen, ein Ende der Preisstagnation und ein dauerhafter Abwärtstrend sind aber auch noch nicht in Sicht.

Zwar wurden die Karten von der EU-Kommission neu gemischt und eine schrittweise Absenkung der Mindestimportpreise verkündet, dies macht sich aber in der kurzfristigen Preisentwicklung noch nicht bemerkbar. Auch ist der Run auf strafzollfreie Module in den USA noch nicht beendet. Alle warten gespannt auf die Empfehlungen der Internationalen Handelskommission (ITC) zum 13. November und die darauffolgende Entscheidung des amerikanischen Präsidenten.

Dass dieser sich gegen die Empfehlungen der ITC und gegen eine Ausweitung der protektionistischen Maßnahmen entscheidet, gilt so gut wie ausgeschlossen. Aktuell kämpfen die unterschiedlichen Lager in den USA noch um die konkrete Ausgestaltung der Empfehlungen. Mehr oder weniger stichhaltige Argumente für oder wider eine Abschottung des Marktes werden ausgetauscht. Tatsache ist, dass sowohl das in Schieflage geratene und die Petition initiierende Unternehmen Suniva, also auch SolarWord America, das sich beinahe selbstverständlich für weitere Schutzmaßnahmen ausspricht, bisher nicht viele Vorteile aus den seit 2012 in den USA und seit 2013 in der EU geltenden Importbeschränkungen für asiatische Produkte ziehen konnte. Unstrittig dürfte auch sein, dass – sollte sich der von Suniva geforderte Mindestpreis von 0,74 US-Dollar pro Watt für alle neu eingeführten Solarmodule durchsetzen - der Photovoltaikboom in den USA ein jähes Ende finden würde.

Von solchen Phantasiepreisen sind wir hier in Europa zum Glück weit entfernt. Die EU-Kommission hat kürzlich eine neue Durchführungsverordnung erlassen. Ab Oktober gilt für polykristalline Module ein Mindestimportpreis von 0,37 Euro pro Watt und für monokristalline Module eine untere Marke von 0,42 Euro pro Watt. Diese Werte sollen dann vierteljährlich um jeweils zwei Eurocent gesenkt werden. Man hat sich offenbar dazu entschlossen, zwischen mono- und polykristallinen Zellen zu unterscheiden, um den Import der unterschiedlichen Typen besser kontrollieren zu können. Zu welchen absonderlichen Effekten und Komplikationen das noch führen wird, bleibt abzuwarten. Interessanter ist im Moment, was mit Modulen von Herstellern passiert, die das Undertaking und damit die Verpflichtung, sich einem Mindestpreis zu unterwerfen, bereits freiwillig verlassen haben. Es handelt sich dabei um beinahe alle namhaften chinesischen Modulhersteller.

Aktuell ist noch nicht ganz klar, ob diese (Tier-1-)Hersteller nun zurückkehren in das Undertaking oder ob eine neue interessante Variante angewendet werden soll, nämlich die Erhebung einer Steuer(!) durch den Zoll, die die Lücke zwischen dem angestrebten Mindestimportpreis und dem ursprünglichen Zell- oder Modulabgabepreis überbrücken soll. Klingt eigenartig – ist es auch! Wie beim Strafzoll soll es auch hier mögliche sein, im Falle der Nicht-Durchsetzbarkeit beim Hersteller den Importeur oder das jeweils nächste Glied in der Lieferkette zur Kasse zu bitten, bis hin zum Endkunden, also Betreiber. Produkte der chinesischen Firmen, die in der Vergangenheit bei der Umgehung der EU-Richtlinien aufgeflogen sind und aus dem Untertaking unfreiwillig entlassen wurden, werden nach wie vor mit hohen Strafzöllen belegt.

Dass mit europäischen Zöllnern nicht zu scherzen ist und die geltenden Regelungen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen sind, zeigen die aktuellen Berichte über Strafverfolgung und Verhaftungen in der Branche. Über die zahlreichen Umgehungsversuche und die mehr oder weniger raffinierten Methoden, mit denen chinesische Module in den europäischen Markt gebracht wurden, hatte ich ja bereits mehrfach berichtet. Bisher fehlten allerdings konkrete Beispiele für erfolgreiche Ermittlungen und harte Durchgriffe seitens der Zollbehörden. Nun gab es ja gleich mehrere Polizeizugriffe und Beschlagnahmungen im Raum Nürnberg, von wo aus chinesische Module der Marken Risen, Sunowe und Sunrise in Umlauf gebracht wurden. Von Unterschlagungen in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe ist die Rede, doch das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein. Nun wird wohl sukzessive aufgearbeitet, woran in den vergangenen Jahren im Hintergrund ermittelt wurde, und es wird wohl noch Jahre bis Jahrzehnte dauern, bis alle Fälle abgeschlossen sind.

Welche Gefahren lauern am Wegesrand? Natürlich geraten in erster Linie die Importeure in die Schusslinie, sofern die Herkunft der eingeführten Module von ihnen nicht lückenlos nachgewiesen werden kann. Hier wird in der Regel sowohl nach einem Herkunftszertifikat für die Module, als auch für die verwendeten Zellen gefragt. Oft genug wurden für den Import von fragwürdigen Modulen aber Scheinfirmen bzw. „Opferlamm“-Gesellschaften gegründet. Diese werden im Problemfall von den Besitzern schnell abgewickelt und sind nicht mehr haftbar zu machen. Der Zoll ist dann berechtigt, sich an den nächsten Abnehmer in der Lieferkette zu wenden, oft einen kleineren Zwischenhändler. Dieser gerät dann in den Verdacht der Steuerhehlerei oder Steuerhinterziehung schuldig zu sein. Also trägt auch ein Abnehmer bereits verzollter Solarmodule (z.B. bei DDP-Lieferungen) das Risiko, für nicht korrekt deklarierte Ware haftbar gemacht zu werden.

Wie sollte man sich also verhalten, wenn man preiswerte Module erwerben und nicht gleichzeitig Gefahr laufen möchte, hohen Zoll-Nachforderungen und einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sein? – Nun, man kann weiterhin nach Schnäppchen Ausschau halten und zum Beispiel Module mit niedrigeren Leistungen oder Gebrauchtware kaufen. Auch gibt es vereinzelt noch größere Kontingente billiger asiatischer Module auf dem Markt, für die man sich aber vor Vertragsabschluss unbedingt alle Herkunftszertifikate vorlegen lassen sollte, sowie eine Erklärung, dass die Zertifikate auch für die zu liefernde Ware gültig sind. Oder aber man verschiebt seine noch nicht begonnenen Projekte auf das Frühjahr 2018. Denn eines ist sicher: irgendwann in nicht allzu ferner Zukunft wird sich die Situation in den USA geklärt und der Weltmarkt wieder entspannt haben. Dann werden wieder Module in ausreichender Zahl verfügbar sein und die Preise zwangsläufig sinken, zumindest auf das Niveau des dann geltenden Mindestimportpreises.

Übersicht der nach Technologie unterschiedenen Preispunkte im Oktober 2017 inklusive der Veränderungen zum Vormonat:

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